Thomas Janisch
Vorsitzender
Mobil: 0173 2369 275
E-Mail: info (at) buergerbus-dallgow.info
Bernd Hoppe
stellvertretender Vorsitzender (kommissarisch)
E-Mail: info (at) buergerbus-dallgow.info
Michaela Betka-Gottwald
Schatzmeisterin
E-Mail: info (at) buergerbus-dallgow.info
Sabine Maidhof
im erweiterten Vorstand
Stephan Wopp
im erweiterten Vorstand
Die Fahrer:innen
Martina Franzen
Kerstin Haase
Dagmar Janisch
Sabine Maidhof
Thomas Binert
Dirk Brodersen
Frank Fiehn
Bernd Friedrich
Bernd Hildebrandt
Thomas Gowitzke
Bernd Hoppe
Thomas Janisch
Lutz Kurras
Manfred Kruber
Rudolph Lepers
Frank Schremmer
Reinhard Schönitz
Burghard Schulz
Ralf Stepien
Stephan Wopp
Fahrer werden
Wir suchen ehrenamtliche Fahrer für unseren Bürgerbus. Sollten Sie daran interessiert sein, so wenden Sie sich bitte über „Kontakt“ oder telefonisch an den Vorstand. Alle Fahrgäste würden sich über Ihr Engagement freuen.
Im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist geregelt, mit welcher Führerscheinklasse ein Fahrzeugtyp gefahren werden darf. Mit einem PKW-Führerschein der Klasse B können Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen und bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Diese kommen in unserem Projekt zum Einsatz.
Der Pkw-Führerschein allein reicht aber nicht aus, um öffentlich Personen befördern zu dürfen. Voraussetzungen und Nachweise, die ein Fahrer erbringen muss, um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – auch Personenbeförderungsschein (P.Schein) genannt- zu erhalten:
- Mindestalter 21 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit wenigstens 2 Jahren. Die alten Pkw-Führerscheine der DDR und der BRD erlauben das Führen von Kfz bis zu 7,5 Tonnen und die Mitnahme von bis zu acht Fahrgästen. Sie entsprechen der höheren Klasse C1
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Gutachten eines Verkehrsmediziners
- Ärztliche Untersuchung und ein Gutachten eines Augenarztes
- Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit (bei Dekra oder TÜV)
Diese Untersuchungen werden wir gebündelt in einem Besuch bei einem Arbeitsmediziner durchführen, kostenfrei für Sie. - Lichtbild
- Der alte Führerschein muss gegen einen EU-Führerschein eingetauscht werden. (Sollten Sie an Ihrem alten Führerschein hängen, so können Sie den „gelocht“, heißt entwertet, von der Führerscheinstelle, wieder mitnehmen).
Die dann erteilte Fahrerlaubnis gilt für einen Zeitraum von nicht mehr als 5 Jahren. Danach kann selbige auf Antrag des Inhabers/der Inhaberin für weitere 5 Jahre verlängert werden. Dabei müssen die ärztlichen und augenärztliche Untersuchungen sowie der Reaktionstest wiederholt werden.
Die Kosten für die Untersuchungen übernimmt der Verein.
Der Einsatz erfolgt über eine monatliche Einsatzbereitschaftsabfrage und einen daraus entwickelten wöchentlichen Einsatzplan durch den Fahrer- und Fahrzeugbetreuer unter Berücksichtigung des Fahrpersonalgesetzes und der Europäischen Verordnung 3820/85.
Mitglied werden
Schön, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren. Damit zeigen Sie uns, dass Sie unsere Idee unterstützen und mittragen möchten. Hier finden Sie alle dafür notwendigen Informationen. Gern können Sie sich das entsprechende Formular anfordern.
Beitragsordnung
In der Gründungsversammlung haben die Mitglieder nachstehende Beitragsordnung einstimmig beschlossen.
• Der ordentliche Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 12 – also ein Euro monatlich.
• Fahrerinnen und Fahrer sind beitragsfrei.
• Vereine oder ähnliche Institutionen 50 € im Jahr.
• Fördermitgliedschaft: nach Vereinbarung, minimum 50 € im Jahr.
Die Beiträge sind jeweils zum 15.02. eines jeden Kalenderjahres fällig.
Satzung des BürgerBus Dallgow-Döberitz e.V. (BüBuDD)
Satzung Stand 13.10.2023:
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Ziele, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.